Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Bewerber/-innen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung besonders berücksichtigt. Benefits Ärztinnen und Ärzte werden nach TV-Ärzte/VKA
bei gleicher Qualifikation und Eignung besonders berücksichtigt. Benefits Ärztinnen und Ärzte werden nach TV-Ärzte/VKA bezahlt und erhalten zahlreiche Zulagen für Schichten und Zusatzdienste. Überstunden